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Tue, 7.9.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Stand 06.09.2010
Unverändert gültig seit: 
17.08.2010

Aktuelle Hinweise

  • Nach dem Ende der Demonstrationen der außerparlamentarischen Opposition ("Rothemden") Ende Mai hat sich die Situation in Bangkok und in den Provinzen im Norden/Nordosten zunächst stabilisiert. Das Notstandsrecht gilt nach Aufhebung in drei weiteren Provinzen am 16. August 2010 nur noch in Bangkok und sechs Provinzen im Norden/Nordosten. Diese sind: Nonthaburi, Samut Prakan, Pathum Thani, Khon Kaen, Udon Thani und Nakhon Ratchasima.
  • Im Juli 2010 kam es in der Innenstadt von Bangkok zu zwei Bombenanschlägen, bei denen ein Mensch getötet und elf weitere verletzt wurden. Mit dem Beginn der Gerichtsverfahren am 16. August in Bangkok gegen die Anführer („Redshirts“) der Demonstrationen bleibt die innenpolitische Lage unruhig. Unmittelbar nach Aufhebung des Notstandrechts in Chiang Mai sind dort von der Opposition neue Demonstrationen angekündigt worden.
  • Die Tourismusregionen im Süden des Landes sind von den Unruhen bisher nicht betroffen.
  • Von Reisen in die Grenzregion zu Kambodscha, insbesondere nach Preah Vihear und Umgebung und zu den anderen in diesem Bereich befindlichen Tempelanlagen, wird abgeraten. Die Spannungen zwischen beiden Ländern im Streit um das Tempelgebiet sind nicht beigelegt. Der gesamte Bereich bleibt bis auf Weiteres militärisches Sperrgebiet.
  • Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands (Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia) wird aufgrund der anhaltenden terroristischen Anschläge dringend abgeraten. Hier besteht Lebensgefahr.

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Reisen über Land

Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia, die südlichsten Provinzen Thailands, wird aufgrund der anhaltenden Unruhen dringend abgeraten.

Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe nicht, oder allenfalls unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet.

Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.

Medizinische Hinweise

Auch in Thailand ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema ?Vogelgrippe? finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Im Zeitraum von Mitte Dezember 2004 bis 30.06.2005 traten keine neuen Erkrankungs- oder Todesfälle der H5N1 Vogelgrippe in Thailand auf (lediglich 7 Verdachtsfälle z. Zt. in Phitsanulok, Lob Buri, Phet Buri, Kamphaeng Phet und Prachin Buri). Damit wurden im Zeitraum von Januar 2004 bis zum 27.06.2005 insgesamt 17 bestätigte Krankheitsfälle und 12 Todesfälle festgestellt. Vogelgrippefälle unter Geflügel wurde in 42 von 72 Provinzen bislang gemeldet. Derzeit besteht allerdings kein Grund zu Reisebeschränkungen. Bei Reisen im Land sollte jedoch auf jeden Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.

Seit Anfang April 2005 ist es im Norden Thailands zu einem Ausbruch von Hepatitis A

gekommen, deren Ursache der Genuss von kontaminiertem Speiseeis ist. Die Wichtigkeit einer für Thailand ohnehin zu empfehlenden Hepatitis A Impfung soll hiermit nochmals betont werden. Selbst kurz vor einer geplanten Reise macht die Impfung noch Sinn.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt außerdem als sinnvollen Impfschutz: Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) und / oder längerem Aufenthalt kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria. Das Vorkommen dieser Erkrankungen in Thailand ist regional sehr unterschiedlich. In Thailand ist es zu einer Zunahme von Denguefieberfällen bei der Bevölkerung und bei Touristen gekommen. Strikter Mückenschutz ist empfohlen.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Rechtsschutz

 

Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.

Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.

Rauschmittel

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich gewarnt.

Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm). Schon bei relativ geringen Mengen von Heroin, Kokain und Amphetaminen unterstellt das thailändische Strafrecht automatisch, dass diese zum Handel bestimmt sind. Zwar ist auch schon der Besitz dieser Drogen strafbar, bei Handel sieht das Strafgesetzbuch jedoch die Todesstrafe vor. Die Todesstrafe wird in Thailand auch vollstreckt.

Im Jahre 2004 sind sechs Drogendealer hingerichtet worden, darunter auch zwei Ausländer. Die thailändische Regierung hat wiederholt betont, verurteilte Drogendealer zügig hinzurichten und macht ihre Ankündigungen auch wahr. Die Todesstrafe wird seit neuestem durch Giftinjektion vollstreckt.

Kindesmissbrauch

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt, auch diese Ausweise sind jedoch häufig gefälscht, gerade wenn deren Inhaber dem Prostituiertenmilieu zuzuordnen sind.

Majestätsbeleidigung

Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. Majestätsbeleidigung wird in Thailand hart bestraft.

Erregung öffentlichen Ärgernisses

Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.

Fotografieren

Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings ? wie überall ? ein gewisses Taktgefühl angezeigt.

Ausweispflicht

Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgeführt. Eine Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Bei Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.

Zugangsbeschränkungen zu Bars und DiskothekenPersonen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.

 

Anmerkung zum Thailändischen Strafrecht


Anders wie in Deutschland gilt hier bei Gericht nicht der Grundsatz:
"Im Zweifel für den Angeklagten"

In Deutschland hat die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten seine Schuld nachzuweisen. In Thailand dagegen hat der Angeklagte seine Unschuld zu beweisen.

Ein enormer Unterschied der so Manchem schon zum Verhängnis wurde. Auch sind die Haftbedingungen derart hart, dass für uns Europäer eine langjährige Haft eventuell die Todesstrafe bedeuten kann.

 

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Internet:   http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Startseite.html

Stand: 27.3.2008

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28.5.2008