»Die hat ihn abgezockt«
Paderborn (WB). Ein Rentner (71) aus Paderborn glaubt an die große Liebe einer 40 Jahre jüngeren Frau. Jetzt ist er um 20 000 Euro ärmer.
Der Fall wurde gestern vor dem Amtsgericht Paderborn ausgebreitet. Dort wollte die Frau den 71-Jährigen dazu verpflichten lassen, dass er sich ihr nicht mehr nähern darf. Zwei Jahre hat der frühere Buchhalter Hans-Werner V. seine krebskranke Frau (65) gepflegt. Ein halbes Jahr nach ihrem Tod besucht er ein Massagestudio und verliebt sich in eine Thailänderin. Die 31-Jährige ist Prostituierte. Der Rentner will das Thai-Mädchen aus dem Rotlicht-Milieu holen und glaubt, dass die Frau seine Liebe erwidert. Sie übernachtet bei dem Paderborner und kocht für ihn. Der Rentner (»Sie hat gesagt, dass sie mich liebe, denn Liebe kenne keinen Altersunterschied«) spricht bereits von einer gemeinsamen Zukunft und begleitet die Buddhistin zu religiösen Reinigungszeremonien nach Hannover.
Als die Asiatin ihn um Geld für ihre erkrankte Mutter in Thailand bittet, fließen zunächst kleinere Beträge, die auch rasch zurück gezahlt werden. Dann geht es um mehr Geld: Zunächst will die Thailänderin 1000, fünf Tage später nochmals 2000 und weitere sieben Tage später 5000 Euro. Der Paderborner zahlt und opfert das letzte Geld aus der Sterbeversicherung seiner Ehefrau. Dann geht der 71-Jährige zur Bank und nimmt weitere 12 000 Euro Kredit auf, damit seine vermeintliche Freundin zur erkrankten Mutter nach Thailand reisen kann.
»Die hat ihn abgezockt«, sagt Anwalt Dr. Olaf Schilasky (Paderborn). Und der Witwer sagte gestern unter Tränen vor dem Amtsgericht: »Ich hab das wirklich in meinem blöden Koppe getan.« Bei der Rückkehr aus Thailand würdigt die junge Frau den Paderborner, der sie am Hauptbahnhof in Empfang nehmen möchte, keines Blicks mehr. Verzweifelt versucht der Mann, wieder mit ihr in Kontakt zu treten. Einen Rosenstrauß wirft sie ihm vor die Füße.
Die Thailänderin fühlt sich vom »Beschützerwahn« des 40 Jahre älteren Rentners bedroht. Vor Gericht erwirkt sie einen Vergleich: Hans-Werner V. darf nach richterlicher Anweisung keinen persönlichen Kontakt zu ihr aufnehmen, keine Bilder von ihr verteilen und auch nicht mehr die Familie in Thailand über die Prostitution der Tochter unterrichten.
Traurig verlässt der Rentner den Gerichtssaal. Er hofft, in einem weiteren Prozess sein Geld zurückzubekommen. Immerhin hat die Frau einen Schuldschein unterschrieben.
Quelle: WESTFALEN BLATT
http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/regional/paderborn.php?id=40337&artikel=1
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